Liebe Mitglieder,
liebe Gäste,
wir erinnern nochmals an die weiterhin bestehende Corona-Schutzverordnung des Landes Brandenburg, dass in allen geschlossenen öffentlichen Räumen Alltagsmasken getragen werden müssen. Weiterhin gilt auch die „3 G + Regel“, die den Zutritt unseres Clubhauses ausschließlich als Geimpft oder Genesen oder Getestet + Maskenpflicht vorsieht.
Für uns in Kallin bedeutet dies, dass auch weiterhin Maskenpflicht im Clubhaus gegeben ist! Einzige Ausnahme sind hier die Übungsanlagen (Chipping- /Puttinggrün und Driving Range) und der Golfplatz selbst, wo – natürlich unter Einhaltung der Abstandsregelungen – keine Maske getragen werden muss.
Coronaregeln für das Clubhaus und die Caddieräume
Coronaregeln für den Außenbereich
Wir bitten alle diese Regelungen einzuhalten. Vielen Dank!