Hinweis zum Lockdown ab Mittwoch 16.12.2020

Entsprechend der „Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 3. SARS-CoV-2-EindV“ vom 15.12.2020 §4 (1) Pkt. 14 ist „die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie die Bewegung an der frischen Luft,“ ein triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen Raum.

Es können daher weiterhin Startzeiten mit max. 2 Personen in Kallin gebucht werden. Wir fordern alle Spieler auf, die verschärften Kontaktbeschränkungen strikt einzuhalten und auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Zur 3. Verordnung (Stand: 14.12.2020)