Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Gäste,
seit dem 09. Januar gelten in weiten Teilen Brandenburgs und Berlins Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen: Ein Radius von 15 Kilometern um die Kreise und Städte mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 darf für Sport, Ausflüge und Bewegung im Freien nicht mehr überschritten werden. Von der Regel ausgenommen sind zwingend notwendige Fahrten – etwa zur Arbeit oder zum Arzt.
Die Regelung greift, sobald die 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an einem Tag in einem Landkreis überschritten wird. Dann gilt sie für mindestens fünf Tage.
Soll heißen: Wenn an einem Montag die 15-km-Regelung ausgerufen wird, gilt sie in jedem Fall bis Freitag – auch wenn dort schon davor die 7-Tage-Inzidenz wieder unter die 200er Marke gefallen sein sollte.
Der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt müssen die Überschreitung öffentlich bekanntgeben, beispielsweise auf der Internetseite des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Der Bewegungsradius gilt dann für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt wohnen, also dort ihren Wohnsitz haben, heißt es in der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg [bravors.brandenburg.de].
Aus dem 15-Kilometer-Streifen ab der Landkreisgrenze ergeben sich für Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Kreise und Städte sehr unterschiedlich große Bewegungsspielräume für Ausflüge und Sport. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, wie etwa zur Arbeit oder zum Arzt sind zwar nach dem Beschluss der Brandenburger Landesregierung weiterhin möglich. Davon abgesehen entstehen aber je nach Wohnort erhebliche Unterschiede in der Bewegungsfreiheit.
Quelle: rbb24.de
Um Ihnen die Möglichkeit der Prüfung des Radius zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen unter https://bb-viewer.geobasis-bb.de/ den entsprechend gewünschten Wohnort einzugeben.