Golfanlage Kallin Betriebs GmbH
Haus-, Platz- und Spielordnung
Die Anlagen und Einrichtungen der Golfanlage Kallin Betriebs GmbH werden mit Mitteln seiner Nutzungsberechtigten gemeinschaftlich geschaffen und erhalten, weshalb sie sorgfältiger Pflege bedürfen.
Gemeinschaft erfordert aber auch gegenseitige Rücksichtnahme; in diesem Sinne bitten wir, die nachfolgenden Grundsätze und Regeln zu beachten:
Hausordnung
Der Zutritt und die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen sind den Nutzungsberechtigten und Gästen gestattet. Gäste sind auf der Golfanlage herzlich willkommen.
Öffnungszeiten Sekretariat: entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen
Caddieraum und Caddiehaus:
täglich 6:00 – 22:00 Uhr (April – Oktober)
November – März gemäß gesondertem Aushang
In den Caddieräumen, Umkleideräumen, Duschen und sanitären Einrichtungen bitten wir besondere Sorgfalt zu wahren.
Das Abstellen und Mitnehmen von Golftaschen bzw. Caddiewagen in das Clubhaus, ausgenommen in die Caddiehalle, ist nicht gestattet.
Platz- und Spielordnung
Für die Nutzung des 9-Loch-Platzes ist die DGV-Platzreife, für den 18-Loch-Platz ist mindestens Hcp-Index 45,0 wochentags und Hcp-Index 36,0 Wochenende/feiertags und eine Mitgliedschaft in einem vom DGV bzw. der EGA anerkannten Golfclub erforderlich und nachzuweisen.
Mitglieder mit einem 18-Loch-Platz-Spielrecht dürfen den 18-Loch-Platz wochentags mit HCP-DGV-PR und am Wochenende/feiertags nach 14:00 Uhr mit Hcp-Index 45,0 und höher bespielen.
Das Greenfee ist vor Beginn der Golfrunde im Sekretariat zu entrichten. Die Greenfeekarte ist gut sichtbar an der Golftasche anzubringen. Sollte das Sekretariat geschlossen sein, benutzen Sie bitte den Briefkasten am Eingang des Clubhauses.
Eine Startzeitenreservierung ist erforderlich. Die Buchung von Startzeiten nimmt das Sekretariat gerne unter der Rufnummer: 03 32 30/8 94-0 entgegen oder kann online unter www.golf-kallin.de bzw. über die PC Caddie-App vorgenommen werden.
Jeder Spieler benötigt auf dem Platz eine eigene Tasche mit Schlägern.
Es ist nicht gestattet, auf den Golfplätzen Driving Rangebälle zu benutzen.
Gestartet wird an Tee 1. Die Reihenfolge der Spielbahnen ist einzuhalten. Jedes Spiel über eine volle Runde darf ein Spiel über eine abgekürzte Runde überholen. Es sind maximal 4 Spieler pro Startzeit gestattet.
An Wochenenden und Feiertagen haben Vierballspiele Vorrecht auf dem Platz vor Dreiball- und vor Zweiballspielen. Dieses Vorrecht wird insoweit aufgehoben, als suchende oder um mehr als ein Loch zurückliegende Flight´s die nachfolgenden Spieler überholen lassen müssen, wenn diese zum Stehen kommen. Darüber hinaus wird ein freiwilliges „Durchspielenlassen“ schnellerer Flight´s generell begrüßt, auch wenn „formal-rechtlich“ kein Anlass besteht. Mit Rücksicht auf nachfolgende Spieler muss das Angebot zum Durchspielen befolgt werden.
An Wochentagen haben Zweiballspiele das Vorrecht vor Dreiball- und Vierballspielen. Einzelspieler haben kein Vorrecht auf dem Platz. Der großzügige Verzicht auf ein Vorrecht hingegen wird auch auf unserer Golfanlage gern gesehen.
Aus Rücksicht auf die Bodenbrüter vermeiden Sie bitte das Betreten der Roughflächen. Benutzern von Trolleys und Golfcarts ist es nicht gestattet, die Roughflächen sowie die Terrasse zu befahren.
An den Bahnen 14 und 15 befinden sich geschützte Biotope bzw. Spielverbotszonen, die nicht betreten werden dürfen.
Die Regeln für das Verhalten auf dem Platz gelten auch für die Übungseinrichtungen. Alle Leihgeräte wie Schläger, Trolleys und E-Carts sind unmittelbar nach der Benutzung in gereinigtem und gebrauchfertigem Zustand zurückzugeben.
Raucher werden gebeten die Zigarettenreste in den Abfalleimern an den Abschlägen zu entsorgen und keine Filterkippen ins Gelände oder auf die Spielbahnen zu werfen.
Bitte keine Probeschwünge auf den Abschlägen, ausgeschlagene Divots einsetzen und Bunkerspuren beseitigen. Vorgrüns nicht mit Trolleys oder Carts befahren, insbesondere nicht zwischen Grünbunker und Grün.
Bitte eigene und fremde Pitchmarken auf den Grüns ausbessern!!!
Alle Spieler sind verpflichtet, die vorgegebenen Verhaltensregeln zu befolgen.
Platzregeln 18-Loch-Platz
AUS Regel 18.2
Die Ausgrenzen des Platzes sind durch Wildzäune oder durch weiße Pfähle und/oder Linien markiert.
Ist der Ball im AUS oder verloren darf der Spieler anstelle Regel 18.2b (Strafschlag und Distanzverlust) alternativ einen Ball mit zwei Strafschlägen in folgendem Erleichterungsbereich droppen:
Er schätzt den Punkt, an dem der Ball ins Aus gegangen oder auf dem Platz verloren ist. Er bestimmt einen weiteren Punkt am Fairwayrand, gleichweit vom Loch entfernt, wie der erste Punkt. Der Erleichterungsbereich erstreckt sich zwischen diesen beiden Punkten und der rückwärtigen Verlängerung einer jeweils gedachten Linie vom Loch durch jeden der beiden Bezugspunkte, seitlich erweitert um jeweils zwei Schlägerlängen (seitliche Grenzen). Der Erleichterungsbereich muss im Gelände liegen und mit keinem Teil näher zum Loch als die Bezugspunkte.
Penalty Area Regel 17.1
An den Grüns der Bahn 9 (Halbinselgrün), Bahn 11 und an Bahn 16 ist je eine Droppingzone (DZ) eingerichtet, die benutzt werden kann.
Die an den Grüns der Bahnen 9 und 11 befindlichen Penalty Areas sind jeweils zusammenhängend. Die jeweilige Droppingzone kann somit auch dann genutzt werden, wenn der Ball auf der linken Seite des Grüns an Bahn 9 oder links neben dem Abschlag an Bahn 11 in der Penalty Area liegt oder verloren ist. Am Grün der Bahn 9 ist die dem Grün zugewandte Seite der gemauerten Gehweg-Einfassung, die Grenze zur Penalty Area.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse) Regel 16.1
Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen oder blaue Pfähle gekennzeichnet, es muss vollständig Erleichterung in Anspruch genommen werden; eine Erleichterung nach Regel 16.1 von Löchern, Aufgeworfenem oder Laufwegen von Tieren wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition betroffen ist;
Schäden im Gelände durch Tiere, die keine Erdgänge graben (z.B. Wildschweine) sind Boden in Ausbesserung, auch ohne besondere Kennzeichnung. Hier kann Erleichterung in genommen werden.
Liegt der Ball eines Spielers in einem Teil des Geländes und es existiert eine Behinderung von freiliegenden Baumwurzeln, die auf einem Teil des Geländes, das auf Semiroughhöhe oder niedriger geschnitten ist, werden diese Wurzeln als Boden in Ausbesserung behandelt. Der Spieler darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Aber Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn die Wurzeln nur den Stand des Spielers behindern.
Die Brücke auf Loch 11 ist ein unbewegliches Hemmnis außerhalb der Penalty Area.
Spielverbotszone Regel 2.4
Rechts von Bahn 14 und 15 befinden sich geschützte Biotope, die nicht betreten werden dürfen. Sie sind durch rote Pfähle mit grünem Kopf gekennzeichnet. Es muss nach Regel 17.1 verfahren werden.
Ist lediglich der Stand betroffen, so kann nach Regel 16.1 Erleichterung genommen werden.
Das Betreten bzw. Herausspielen aus den Spielverbotszonen an den Bahnen 14 und 15 wird mit sofortigem Spielverbot für den Tag und Verweis von der Anlage sanktioniert! (Hausrecht)
Bunker Bahn 3
Die künstlich angelegten Bunkerwände an Bahn 3 sind Bestandteile des Platzes.
Unterbrechung des Spiels nach Regel 5.7 bei Gefahr auf dem gesamten Platz:
Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: ein langer Signalton
Witterungsbedingte Spielunterbrechung: drei kurze Signaltöne
Wiederaufnahme des Spiels: zwei kurze Signaltöne
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel
Zählspiel – 2 Schläge,
Lochspiel – Lochverlust bzw. Zählspiel/ Lochspiel – Disqualifikation
Hinweise
Entfernungsangaben auf Sprinklerdeckeln und Pfählen am Fairwayrand
(weißer Ring = 100m, roter Ring = 150m, gelber Ring = 200m) zeigen die Entfernung Anfang Grün an.
Die Bunkerharken liegen mit der breiten Seite im Bunker.
Eine Außentoilette befindet sich bei Abschlag 1 im Clubhaus und zwischen den Grüns 7 & 14.
Platzregeln 9-Loch-Platz
AUS Regel 18.2
Die Ausgrenzen des Platzes sind durch Wildzäune oder durch weiße Pfähle und/oder Linien markiert. Ist der Ball im AUS oder verloren darf der Spieler anstelle Regel 18.2b (Strafschlag und Distanzverlust)
alternativ einen Ball mit zwei Strafschlägen in folgendem Erleichterungsbereich droppen:
Er schätzt den Punkt, an dem der Ball ins Aus gegangen oder auf dem Platz verloren ist. Er bestimmt einen weiteren Punkt am Fairwayrand, gleichweit vom Loch entfernt, wie der erste Punkt.
Der Erleichterungsbereich erstreckt sich zwischen diesen beiden Punkten und der rückwärtigen Verlängerung einer jeweils gedachten Linie vom Loch durch jeden der beiden Bezugspunkte,
seitlich erweitert um jeweils zwei Schlägerlängen (seitliche Grenzen). Der Erleichterungsbereich muss im Gelände liegen und mit keinem Teil näher zum Loch als die Bezugspunkte.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse) Regel 16.1
Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen oder blaue Pfähle gekennzeichnet, es muss vollständig Erleichterung in Anspruch genommen werden; eine Erleichterung nach Regel 16.1 von Löchern, Aufgeworfenem oder Laufwegen von Tieren wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition betroffen ist;
Schäden im Gelände durch Tiere, die keine Erdgänge graben (z.B. Wildschweine) sind Boden in Ausbesserung, auch ohne besondere Kennzeichnung. Hier kann Erleichterung in genommen werden.
Liegt der Ball eines Spielers in einem Teil des Geländes und es existiert eine Behinderung von freiliegenden Baumwurzeln, die auf einem Teil des Geländes, das auf Semiroughhöhe oder niedriger geschnitten ist, werden diese Wurzeln als Boden in Ausbesserung behandelt. Der Spieler darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Aber Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn die Wurzeln nur den Stand des Spielers behindern.
Unterbrechung des Spiels nach Regel 5.7 bei Gefahr auf dem gesamten Platz:
Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: ein langer Signalton
Witterungsbedingte Spielunterbrechung: drei kurze Signaltöne
Wiederaufnahme des Spiels: zwei kurze Signaltöne
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel
Zählspiel – 2 Schläge,
Lochspiel – Lochverlust bzw. Zählspiel/ Lochspiel – Disqualifikation
Hinweise
Entfernungsangaben auf Sprinklerdeckeln und Pfählen am Fairwayrand
(weißer Ring = 100m, roter Ring = 150m, gelber Ring = 200m) zeigen die Entfernung bis Anfang Grün an.
Die Bunkerharken liegen mit der breiten Seite im Bunker.
Wetterschutzhütte (kein Blitzschutz) befindet sich auf der Driving Range.
Hausrecht
Die Mitarbeiter des Sekretariates und die Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Geschäftsleitung. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können durch die Golfanlage Kallin Betriebs GmbH mit Platzverweis, im Wiederholungsfall mit Spielverbot geahndet werden.
Hundeordnung & Kleiderordnung, siehe Aushang
– Änderungen vorbehalten –
Golfanlage Kallin Betriebs GmbH
Januar 2024